Projektförderung
Es gibt zahlreiche Projekte und innovative Ideen, die durch finanzielle Mittel gefördert werden. Schulen und Jugendhilfeträger können dazu von der Servicestelle unterstützt werden und gemeinsame Projektanträge stellen
Die Universitätsstadt Marburg stellt ein jährliches Budget für Projektmittel zur Verfügung. Über alle förderfähigen Anträge berät der Beirat und beschließt die Förderhöhen. Die Servicestelle verwaltet die Vergabe von Projektmitteln und unterstützt die Antragstellenden bei der Projektabwicklung.
Innovative, neue Projekte werden für eine Zeitspanne eines Schulhalbjahres gefördert.
Ziele der Kooperationsprojekte zwischen Jugendhilfeträgern und Schulen sind:
- die Verbesserung der Lebens- und Lernsituation von Kindern und Jugendlichen
- im Sinne eines umfassenden, ganzheitlichen Bildungsverständnisses die schulische, leistungsorientierte Bildung durch erfahrungs- und projektorientierte Bildungsangebote zu ergänzen
- Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen im Sinne einer gelingenden Inklusion
- Entwicklung einer Austausch- und Unterstützungskultur zwischen Lehrkräften und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe
- Stärkung und Qualifizierung von Fachkräften hinsichtlich lebensweltlicher Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen
- Unterstützung einer Flexibilisierung und Sozialraumorientierung von Jugend(sozial)arbeit
Bedingungen zur Förderung der Kooperationsprojekte sind:
- „Echte“ Kooperation von Jugendhilfe und Schule (partnerschaftliche Zusammenarbeit)
- Projekte zum Wohle der Kinder und Jugendlichen
- Finanzieller Eigenanteil der Schule
- Gemeinsame Planung, Durchführung und Reflexion
- Gemeinsame Antragstellung und Berichtserstattung
- Antragfristen sind der 15. Mai und der 15. November
Formulare für die Antragstellung erhalten Sie direkt von der Servicestelle Jugendhilfe-Schule. Dafür bitte eine Mail unter Angabe der Kooperationspartner*innen und des Projektnamens an servicestelle@bsj-marburg.de senden.
Lesen Sie mehr zu den Grundsätzen & Richtlinien (pdf).